Versicherungsschutz fürs Ehrenamt
Ehrenamtliche aus dem Team Welcome sind über das Bistum Aachen versichert. Ehrenamtliche gehen bei ihrer Tätigkeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.
Unfallversicherung
Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.
Haftpflichtversicherung
Ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann haftpflichtversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein-Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit- und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Rechtlich unselbständige Vereinigungen sind Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in Form von freien Initiativen oder nicht eingetragenen Vereinen.
Im Fall des Cafe Welcome als Initiative der GdG Jüchen, sind die dort ehrenamtlich Tätigen über die NN. versichert.
Aufwandsentschädigung und Versicherungsschutz
Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.
Das Landesfamilienministerium hat einen Flyer zum Thema herausgebracht.