Hier finden sie die Kontaktdaten von:

Integrationsbeauftragte der Stadt Jüchen

Sozialamt der Stadt Jüchen

Zentrale Ausländerbehörde des Landes NRW

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Jobcenter des Rheinkreises Neuss

Die Angebote für Flüchtlinge sind zusammengefasst in einer Übersicht auf der Internetseite der Stadt Jüchen, die sie hier finden.

Wichtige Vorbemerkung: Im Kontakt mit allen Behörden spielt Schriftlichkeit und das Einhalten von Fristen eine bedeutende Rolle. Die Behörden versenden ihre Bescheide und Mitteilungen mit der Post. Damit die Post ankommt, ist es unerlässlich den eigenen Briefkasten mit einem gut leserlichen Namensschild aller Nachnamen der Menschen, die in der Wohnung leben, auszustatten.

 

Integrationsstelle der Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Termine nach Vereinbarung

 

Ute Schwieren
Ute Schwieren
Telefon: 02165 915-5501
Fax: 02165 915-1199
Email: ute.schwieren@juechen.de

 

Sozialamt der Stadt Jüchen = Amt 50

Am Rathaus 5

41363 Jüchen

Telefon: 02165 915 5000

Telefax: 02165 915 1199

Sprechzeiten Sozialamt:

Montag - Mittwoch, Freitag:

von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und am Donnerstag

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Leitung des Sozialamtes : Annerose Böhm-Weyerstrass

E-Mail: Annerose.Boehm-Weyerstrass@Juechen.de

 

 

Ausländerbehörde des Rheinkreises Neuss

Lindenstraße 10, 1. OG

41515 Grevenbroich

Grundsätzlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde nur noch nach Terminabsprache während der folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

  • Montag, Dienstag, Freitag von 08:00 bis 11:00 Uhr
  • Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens.

Telefon: 02181 601-3230

Fax: 02181 601-3298

Email: auslaenderbehoerde@rhein-kreis-neuss.de

Leitung der Ausländerbehörde: Reinhardt Winkler

Ausländer dürfen zur Durchführung eines Asylverfahrens in das Bundesgebiet einreisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling und das Vorliegen von Abschiebungsverboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes.

Das Asylverfahren beginnt mit der Meldung als Asylsuchender.  Das kann grundsätzlich bei vielen Behörden erfolgen - zum Beispiel bei der Polizei. Die eigentliche Asylantragstellung erfolgt auch nicht bei der Ausländerbehörde. Für NRW ist dies die Zentrale Ausländerbehörde in Dortmund.

 

Zentrale Ausländerbehörde NRW

Ordnungsamt der Stadt Dortmund

Zentrale Ausländerbehörde

44122 Dortmund

Telefon: 0231 50-29601

Fax: 0231 50-23005 (Ordnungsamt der Stadt Dortmund)

E-Mail: zab@dortmund.de

Leitung: Birgit Rauch

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Außenstelle Düsseldorf

Erkrather Straße 349

40231 Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211 9863-0

Telefax: 0211 9863-199

E-Mail: DUS-Posteingang@bamf.bund.de

Der Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beantwortet Fragen.

So erreichen Sie den Bürgerservice:

Telefonnummer +49 911 943-6390

von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 13:00 Uhr.

Telefonische Anfragen und E-Mails nimmt der Bürgerservice auf Deutsch und Englisch entgegen.

 

Jobcenter des Rheinkreises Neuss - Dienststelle für Jüchen

Lindenstraße 10 in 41515 Grevenbroich

Der Empfangsbereich für Kurzanliegen, Anfragen, Arbeitslosmeldung und Antragstellung steht während folgender Öffnungszeiten zur Verfügung:

Montags bis freitags 08.00 - 12.30 Uhr,

donnerstags auch 15.00 - 18.00 Uhr

Telefon 02131 12400

Telefax 02181 16456120

E-Mail Jobcenter-Rhein-Kreis-Neuss.Team-781@jobcenter-ge.de

http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de

Für die Antragstellung von Leistungen hat das Jobcenter besondere zweisprachige Antragformulare vorbereitet, die sie hier finden.

 

Viele Adressen von Behörden findet man auch unter "Behörden" in den gelben Seiten:

http://www.gelbeseiten.de