Wohnungssuche

Einschränkungen durch das Integrationsgesetz:
Ende Juli 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten. Es enthält u.a. Veränderungen bei der Wohnsitzauflage. Hier weitere Infos zum Integrationsgesetz.

 

Wenn Sie eine Wohnung zu mieten suchen, ist das Internet die erste Informationsquelle. Dort gibt es Anbieter, die sich auf die Vermittlung von Wohnungen und Häusern spezialisiert haben. Viele Zeitungen veröffentlichen auf ihrer Internetseite ebenfalls Wohnungsanzeigen.

Aber auch das Wohnungsamt der Kommune unterstützt bei der Wohnungssuche.

 

Vor dem Abschluss des Mietvertrages

Wenn Leistungen des Jobcenters den Lebensunterhalt sichern, dann ist vor Unterzeichnung eines Mietvertrages zu bedenken, dass diesem Vertragsabschluss die Zustimmung des Jobcenters vorausgehen muss. Dazu ist das Formular "Mietangebot" des Jobcenters vom Vermieter auszufüllen und dann vom zukünftigen Mieter beim Jobcenter genehmigen zu lassen. Erfolgt diese Zustimmung des Jobcenters nicht, kommt es zu Problemen bei der Kostenübernahme für die Mietkosten durch das Jobcenter.
Eine Übersicht, welche Mietkosten das Jobcenter für angemessen hält, findet sich auf dieser Seite des Jobcenters.

 

Staatlich geförderter Wohnraum

In den meisten Städten und Gemeinden gibt es Wohnungen, die vom Staat gefördert werden, um eine preiswerte Miete zu ermöglichen. Diese Wohnungen dürfen deshalb nicht frei vermietet werden. Um eine solche Wohnung mieten zu können, brauchen Sie einen  Wohnberechtigungsschein. Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, können Sie den Wohnberechtigungsschein bei der Stadtverwaltung im Wohnungsamt beantragen.

 

 

Das Wohnungsamt der Stadt Jüchen

ist dem Sozialamt angegliedert

 

Am Rathaus 5

41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-5000
Fax: 02165 915-1199
Sprechzeiten:

Montag - Mittwoch, Freitag:

von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und am Donnerstag

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Leitung: Annerose Böhm-Weyerstrass