Basiskonto auch mit Duldung
Durch Beschluss des EU-Parlamentes in 2014 und dessen Umsetzung durch die Bundesregierung Ende 2015 sind die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben, dass spätestens bis September 2016 alle Banken und Sparkassen für die volljährigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ausweisen können (die Aufsichtsbehörde BaFin hat dazu ausdrücklich auch die von der Ausländerbehörde ausgestellten Duldungspapiere als ausreichend bewertet) ein Basiskonto binnen 10 Tagen nach Antrag einrichten müssen.
Die Duldungspapiere müssen von einer inländischen Ausländerbehörde mit Sigel ausgestellt sein und ihren Namen, ihre Anschrift, ein Passbild und ihre Unterschrift umfassen. Zum Nachweis der aktuellen Anschrift kann auch die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes dienen.
Das Basiskonto ist ein besonderes Girokonto. Das heißt aber nicht, dass dieses Konto kostenlos geführt wird. Ein Preisvergleich für die verschiedenen Institute macht also Sinn.
Dieses Basiskonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis. Es kann nicht überzogen werden.
Mit dem Basiskonto können Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden sowie auch Überweisungen und Lastschriften ausgeführt werden. Mit dazu gehört auch eine Geldkarte zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Durch ein eigenes Konto sind verschiedene Bereiche des wirtschaftlichen Lebens erst erreichbar und die Ermöglichung selber Kontoinhaberin zu werden, ist ein wesentlicher Meilenstein der Integration in die hiesige Gesellschaft.