Kindergartenplatz
Grundsätzlich kann ihr Kind in den Kindergarten gehen. Gehen Sie zum Sozialamt und erbitten Unterstützung bei der Anmeldung. Die Vergabe von Plätzen in den Kindergärten ist bedarfsgesteuert. Das bedeutet, dass zuerst jene Kinder einen Platz bekommen, deren Eltern arbeiten müssen. Daher geben sie bitte im Sozialamt Ihre Gründe für einen Kindergartenplatz an. Gegebenenfalls müssen sie einige Monate warten, bis ein Kindergartenplatz frei wird.
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf , dass ihnen wichtige Zukunftschancen eröffnet werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht dies. Es ist die Grundlage für die Leistungsgewährung, wenn Mittel für Unterrichtsmaterial, Schülerbeförderung, Nachhilfe, Mittagessen, für Ausflüge von Schulen und Kitas oder für die Aktivitäten im Sport- und Kulturbereich gewährt werden.
Anspruchsberechtigt sind u.a. Bezieher von Leistungen durch das Sozialamt (z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), durch das Jobcenter, Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag. Für Empfänger von Leistungen durch das Jobcenter wird das Bildungs- und Teilhabepaket durch das Jobcenter bearbeitet. Bei Empfängern von Leistungen durch das Sozialamt - wie beim AsylbwLg - ist die Gemeinde Jüchen zuständig. Ansprechpartner ist Ina Tichy. Erreichbar ist er über die Mobilnummer: 0172-82 18 910. Hier finden Sie weitere Informationen und das Antragsformular zum Bildungspaket.
Schule
Jeder, der in Deutschland lebt und noch nicht 18 Jahre alt ist, hat Schulpflicht. Das bedeutet, dass jeder bis 18 in die Schule gehen muss. Jedes Kind bzw. jeder Jugendliche bis zu 18 Jahre hat abgesehen von der Schulpflicht auch ein ausgesprochenes Recht auf eine Schulausbildung. Das heißt, Eltern können ihr Kind für die Schule anmelden.
Die Adressen der Schulen sind auf der Seite der Gemeinde Jüchen hier aufgeführt:
In Deutschland gehen alle Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren in die Grundschule, danach beginnt die weiterführende Schule. Es gibt verschiedene Schulformen: Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Bevor man sich für eine Schulform entscheidet, sollte man gut überlegen, ob man später eine Berufsausbildung machen möchte, oder studieren gehen will. An Gesamtschulen und Gymnasien kann man den höchsten deutschen Schulabschluss, das Abitur, erwerben, was den Eintritt in die Universität erlaubt. Mit einem Haupt- oder Realschulabschluss kann man eine Ausbildung machen. Wenn man mit einem Haupt- oder Realabschluss studieren möchte, muss man Zusatzqualifikationen erwerben, die mehr Zeit brauchen.
Für Menschen über 18 Jahre gibt es Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von der Agentur für Arbeit.
Ausbildung
Eine gute Ausbildung ist die wichtigste Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden, ist es wichtig, eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen zu haben.
Eine Berufsausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und verläuft meistens im so genannten dualen System. Das heißt: Die praktische Ausbildung im Betrieb wird kombiniert mit theoretischen Lernphasen in der Schule. Manche Ausbildungen, zum Beispiel im Pflegebereich, werden nur in Schulen angeboten. Voraussetzung für den Zugang zu einer Berufsausbildung ist in der Regel mindestens ein Hauptschulabschluss.
Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Ausbildungssuche für Jüchen ist das die
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Infos für Jugendliche/junge Erwachsene unter:
Das Katholische Jugendamt in Grevenbroich bietet für junge Menschen aus Jüchen
den Jugendmigrationsdienst (JMD) an:
JMD für den Rhein-Kreis Neuss
Bedburger Straße 61
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Ostwall 16
Mo 16-17:30 Uhr
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Tel: 02131/277100
Fax: 02131/5339036
Studium
Wenn die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt sind, ist es möglich in Deutschland zu studieren. Voraussetzungen sind die Zeugnisse zum Hochschulzugang und gute Deutschkenntnisse.
Gute Informationen gibt es auch im Netz: http://fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Studium_mit_Duldung.html.