Unterbringung in der Stadt Jüchen

Viele Flüchtlingsfamilien und Einzelreisende sind in den kommunalen Sammel- und Einzelunterkünften untergebracht. Wenn die Asylsuchenden das Asylverfahren abgeschlossen und einen regulären Aufenthaltstitel bekommen, wechselt die Zuständigkeit der staatlichen Unterstützungsbehörde vom Sozialamt auf das Jobcenter und es gelten neue Regeln.

Menschen, die in die Zuständigkeit des Jobcenters wechseln, können nach dessen Maßgaben auch selber auf dem Wohnungsmarkt eine angemessene Wohnung suchen. Wichtig zu wissen ist, dass eine Wohnung, die durch das Jobcenter finanziert werden soll, bereits vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages durch das Jobcenter als angemessen bestätigt werden muss. Dazu hat der Mietinteressent ein sog. Mietangebot beim Vermieter einzuholen und vom Jobcenter genehmigen zu lassen.

Wenn Sie Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen anbieten möchten ...

Die Verwaltung der Kommune kümmert sich um die Unterbringung von Flüchtlingen. Wenn Sie Wohnraum für Flüchtlinge anbieten möchten, können Sie sich an das Sozialamt der Stadt wenden. Vertragspartner für zugewiesene Flüchtlinge ist die Kommune. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Bedarfsdeckung der Menschen über das Jobcenter läuft, kommt ein Vertragsverhältnis mit den Mietern selbst zustande. Die Kommune bzw. das Jobcenter überweist die vereinbarte Miete meist direkt an den Vermieter.